Lösungen für den Online Handel

Seit 1. Juli 2014 müssen ausländische Fernabsatzhändler, die ihre Elektrogeräte direkt an den österreichischen Letztverbraucher liefern, einen sogenannten "Bevollmächtigten Vertreter" namhaft machen. Für Batterien gilt diese Verpflichtung ab 1. Jänner 2022. 

Wir bieten diesen "Bevollmächtigten Vertreter" über unsere Servicegesellschaft ARAplus an und übernehmen für Sie die Registrierung beim österreichischen Register bzw. erfüllen in weiterer Folge gegenüber den österreichischen Behörden die Meldungs- bzw. Informationspflichten in Bezug auf die Elektroaltgeräte-Verordnung und Batterien-Verordnung.

Die Bestellung erfolgt mittels beglaubigter Vollmacht, dh dass die Unterschrift auf der Vollmacht von einem Notar beglaubigt sein muss, da die Behörden die Registrierung andernfalls nicht durchführen. Bitte beachten Sie, dass die Registrierung jeweils mit einem Quartal gültig wird.

Nach erfolgreicher Registrierung wird ARAplus als Ihr "Bevollmächigter Vertreter" sämtliche Vertragsunterlagen in Ihrem Namen abschließen, damit eine ordnungsgemäße Entpflichtung all Ihrer Elektrogeräte erfolgen kann.

Wenn Sie dazu noch nähere Fragen haben, kontaktieren sie uns bitte unter +43.1.599 97-0.