Welches Zubehör muss bei der Gewichtsermittlung berücksichtigt werden?
Folgende 5 Zubehörarten, die bei der Erstausstattung (ohne spätere Nachkäufe) mit dem Elektro- bzw. Elektronikgerät in Verkehr gesetzt werden, können identifiziert werden:
Verpackungen
Nein, gehört nicht zur Masse des Geräts.
Beigefügte Dokumente (Gebrauchsanweisungen, Garantieerklärungen, etc.)
Nein, gehört nicht zur Masse des Geräts.
Batterien
Ja, sind mitzuwiegen.
Zubehör mit elektrischen bzw. elektronischen Bauteilen
Ja, ist mitzuwiegen.
Zubehör ohne elektrische bzw. elektronische Bauteile
Ja, ist mitzuwiegen, wenn
- das Zubehörteil zur Erfüllung der bestimmungsgemäßen technischen
Grundfunktion erforderlich ist
und
- das Zubehörteil mit dem Gerät physisch verbunden werden kann.
Beispiele für Zubehör (pdf - 25 KB)
