Welches Zubehör muss bei der Gewichtsermittlung berücksichtigt werden?
Folgende 5 Zubehörarten, die bei der Erstausstattung (ohne spätere Nachkäufe) mit dem Elektro- bzw. Elektronikgerät in Verkehr gesetzt werden, können identifiziert werden:
- Verpackungen
Nein, gehört nicht zur Masse des Geräts. - Beigefügte Dokumente (Gebrauchsanweisungen, Garantieerklärungen, etc.)
Nein, gehört nicht zur Masse des Geräts. - Batterien
Ja, sind mitzuwiegen. - Zubehör mit elektrischen bzw. elektronischen Bauteilen
Ja, ist mitzuwiegen. - Zubehör ohne elektrische bzw. elektronische Bauteile
Ja, ist mitzuwiegen, wenn
- das Zubehörteil zur Erfüllung der bestimmungsgemäßen technischen
Grundfunktion erforderlich ist und
- das Zubehörteil mit dem Gerät physisch verbunden werden kann.
Beispiele für Zubehör (pdf - 25 KB)
