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Welches Zubehör muss bei der Gewichtsermittlung berücksichtigt werden?

Folgende 5 Zubehörarten, die bei der Erstausstattung (ohne spätere Nachkäufe) mit dem Elektro- bzw. Elektronikgerät in Verkehr gesetzt werden, können identifiziert werden:

 Verpackungen
     Nein, gehört nicht zur Masse des Geräts.

 Beigefügte Dokumente (Gebrauchsanweisungen, Garantieerklärungen, etc.)
    
Nein, gehört nicht zur Masse des Geräts.

 Batterien
     Ja, sind mitzuwiegen.

 Zubehör mit elektrischen bzw. elektronischen Bauteilen
     Ja, ist mitzuwiegen.

 Zubehör ohne elektrische bzw. elektronische Bauteile
     Ja, ist mitzuwiegen, wenn

     - das Zubehörteil zur Erfüllung der bestimmungsgemäßen technischen
       Grundfunktion erforderlich ist
       und
     - das Zubehörteil mit dem Gerät physisch verbunden werden kann.

Beispiele für Zubehör (pdf - 25 KB)

 

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