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Welche Gerätearten unterliegen der EAG-VO?

Von der EAG-VO sind folgende Geräte betroffen:

 Haushaltsgroßgeräte

 Haushaltskleingeräte

 IT- und Telekommunikationsgeräte

 Geräte der Unterhaltungselektronik

 Beleuchtungskörper

 Elektrische und elektronische Werkzeuge

 Spielzeuge sowie Sport- und Freizeitgeräte

 Medizinische Geräte

Überwachungs- und Kontrollinstrumente

 Automatische Ausgabegeräte

 

Zuordnungsliste der Geräte

Zur Beurteilung ob ein Elektrogerät der EAG-VO unterliegt bzw. zu welcher Kategorie es zählt hat das Lebensministerium eine Liste mit Beispielen erstellt.

Die Liste gibt an, ob ein Gerät der EAG-VO unterliegt (3.Spalte), welcher Kategorie das Gerät angehört (4.Spalte), welcher Sammel- und Behandlungskategorie das Gerät zuzurechnen ist (5.Spalte) und ob es sich in der Regel um ein rein gewerblich genutztes Gerät handelt (6.Spalte).

Zuordnungsliste der Geräte (pdf - 207 KB)

 

Die Geräte verteilen sich auf fünf Behandlungskategorien:

 Elektrokleingeräte (Kantenlänge < 50 cm)

 Elektrogroßgeräte (Kantenlänge ≥ 50 cm)

 Kühl-/Gefriergeräte

 Bildschirmgeräte einschließlich Bildröhrengeräte

 Gasentladungslampen

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