Welche Gerätearten unterliegen der EAG-VO?
Von der EAG-VO sind folgende Geräte betroffen:
- Haushaltsgroßgeräte
- Haushaltskleingeräte
- IT- und Telekommunikationsgeräte
- Geräte der Unterhaltungselektronik
- Beleuchtungskörper
- Elektrische und elektronische Werkzeuge
- Spielzeuge sowie Sport- und Freizeitgeräte
- Medizinische Geräte
- Überwachungs- und Kontrollinstrumente
- Automatische Ausgabegeräte
Zuordnungsliste der Geräte
Zur Beurteilung ob ein Elektrogerät der EAG-VO unterliegt bzw. zu welcher Kategorie es zählt hat das Lebensministerium eine Liste mit Beispielen erstellt.
Die Liste gibt an, ob ein Gerät der EAG-VO unterliegt (3.Spalte), welcher Kategorie das Gerät angehört (4.Spalte), welcher Sammel- und Behandlungskategorie das Gerät zuzurechnen ist (5.Spalte) und ob es sich in der Regel um ein rein gewerblich genutztes Gerät handelt (6.Spalte).
Zuordnungsliste der Geräte (pdf - 212 KB)
Die Geräte verteilen sich auf fünf Behandlungskategorien:
- Elektrokleingeräte (Kantenlänge < 50 cm)
- Elektrogroßgeräte (Kantenlänge ≥ 50 cm)
- Kühl-/Gefriergeräte
- Bildschirmgeräte einschließlich Bildröhrengeräte
- Gasentladungslampen
