Bevollmächtigter Vertreter

Seit 1. Juli 2014 können ausländische und in einem EU-Mitgliedstaat ansässige Hersteller, die an österreichische Unternehmen liefern, einen „Bevollmächtigten Vertreter“ namhaft machen. Ausländische Versandhändler (egal ob EU oder Non-EU), die ihre Produkte an den österreichischen Letztverbraucher liefern, müssen einen „Bevollmächtigten Vertreter“ namhaft machen.

Die ERA GmbH bietet über die Servicemarke ARAplus den „Bevollmächtigten Vertreter“ an. Im Falle der Beauftragung mittels einer beglaubigten Vollmacht registrieren wir Ihr Unternehmen und erfüllen in der Folge gegenüber den österreichischen Behörden auch alle Meldungs- und Informationspflichten aus der Elektroaltgeräte-Verordnung für Sie. 

Wenn Sie dazu nähere Fragen haben oder weitere Informationen benötigen, kontaktieren Sie uns bitte unter +43.1.595 26 36-555.

Sie wissen bereits Bescheid und benötigen einen Bevollmächtigten Vertreter?
Dann kommen Sie gleich hier zu unserem Vertragsdownload.